Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung
Voraussetzungen für die Genehmigung und für das Aufstellen des Grabsteines sind auch:
- Genehmigter Grabmalantrag
Die Grabdenkmale müssen bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden. Hierbei ist zu beachten, dass der Antragsteller der Nutzungsberechtigte selbst oder eine vom Nutzungsberechtigten bevollmächtigte Person sein muss. Sollten Sie als Käufer nicht nutzungsberechtigt sein, dann können Sie sich eine "unwiderrufliche Zustimmung" vom Nutzungsberechtigten ausstellen lassen.
- Zulassung des Steinmetzbetriebes
Wir sind als Steinmetzbetrieb auf allen regionalen Friedhöfen zugelassen und erledigen auch die Antragstellung für Sie bei den zuständigen Friedhofsverwaltungen.